NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG

NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG: DAS GILT AB 04. März 2022

Auszug aus der Coronaschutzverordnung NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) hat eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Die Verordnung ist ab Freitag, den 04. März gültig. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb verfasst und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport zusammengefasst.

 

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

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